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Kennzeichnung

Marktcheck: Angaben zum Restalkohol bei entalkoholisiertem Wein uneinheitlich

Bei einer Stichprobe von 42 entalkoholisierten Weinen fehlte auf fünf Flaschen jede Angabe zum Alkoholgehalt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verlangt eine einheitliche Kennzeichnung auf der Vorderseite.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Marktcheck: Angaben zum Restalkohol bei entalkoholisiertem Wein uneinheitlich
Foto: unbekannt / Rawpixel, CC0 1.0

Die Kennzeichnung von entalkoholisiertem Wein ist nach einem Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) häufig unvollständig oder widersprüchlich. Das Projekt Lebensmittelklarheit hatte im April 2026 in Berlin 42 Weine untersucht, die die rechtliche Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ trugen. Der vzbv stellte die Ergebnisse am 28. September vor.

Die Ergebnisse

Erhoben wurden die Produkte zwischen dem 2. und 28. April in den größten Berliner Filialen von Edeka, Kaufland, Jacques’ Weindepot und Getränke Hoffmann. Bei Aldi Nord, das ebenfalls in die Erhebung einbezogen war, fanden die Prüfer im Untersuchungszeitraum keine entalkoholisierten Weine.

  • 5 der 42 Weine trugen keine Angabe zum Alkoholgehalt. Der vzbv hält diese Angabe für verpflichtend.
  • 6 Weine wiesen gleichzeitig „0 % vol.“ und „< 0,5 % vol.“ aus, bei vier davon stand die Nullangabe gut sichtbar auf dem Vorderetikett.
  • 8 Weine waren mit „0,0 % vol.“ gekennzeichnet, eine Angabe, die das geltende Weinrecht nach Auffassung des vzbv nicht vorsieht.
  • 14 Weine, also rund ein Drittel, nannten eindeutig einen einzigen Wert unter 0,5 Prozent.

Damit fehlte auf etwa jeder achten Flasche jede Angabe zum Restalkohol, und etwa jede siebte enthielt zwei voneinander abweichende Werte. Der vzbv bewertet die Kennzeichnung des Restalkohols insgesamt als sehr uneinheitlich, teils widersprüchlich oder unvollständig.

Die Rechtslage

Nach EU-Weinrecht gilt ein Wein als entalkoholisiert, wenn er höchstens 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Auch die Angabe „0,0 % vol.“ kann nach Darstellung des vzbv bis zu 0,05 Volumenprozent bedeuten. Vollständig alkoholfreien Wein könne man derzeit technisch nicht herstellen. Eine Flasche mit 0,75 Litern und einem Restalkohol von 0,5 Prozent enthält nach Berechnung des Verbands etwa drei Gramm Alkohol.

Der vzbv verweist auf die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, nach deren Einschätzung keine Alkoholmenge bekannt ist, die als völlig unbedenklich gilt. Eine klare Kennzeichnung sei daher vor allem für Schwangere und andere Personen wichtig, die auf Alkohol vollständig verzichten wollen oder müssen.

Forderungen und Einordnung

Der Verband fordert die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ und der tatsächliche Restalkoholgehalt, also unter 0,05 oder unter 0,5 Volumenprozent, gemeinsam auf der Vorderseite der Flasche stehen. Von den Herstellern verlangt er, diese Informationen einheitlich und gut sichtbar anzugeben.

Der Markt für alkoholfreie und alkoholreduzierte Getränke ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Die Stichprobe des vzbv ist nicht repräsentativ für das gesamte Angebot, gibt nach Auffassung des Verbands aber einen Eindruck von der Uneinheitlichkeit der Etiketten im Handel. Ob die Kommission die Kennzeichnungsregeln für entalkoholisierte Weine anpasst, ist offen.

Quellen

AlkoholKennzeichnungLebensmittelklarheitvzbvWein

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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