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Zoll

Drei-Euro-Abgabe auf Kleinsendungen: Erste Daten zeigen deutlich weniger Pakete

Seit dem 1. Juli erhebt die EU einen pauschalen Zoll auf Onlinebestellungen unter 150 Euro aus Drittstaaten. Französische Behördendaten deuten auf einen Rückgang der Kleinpaketimporte um 30 bis 40 Prozent hin.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Drei-Euro-Abgabe auf Kleinsendungen: Erste Daten zeigen deutlich weniger Pakete
Foto: Wolkenkratzer / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Gut zwei Monate nach Einführung des pauschalen Zolls auf Kleinsendungen aus Drittstaaten liegen erste Hinweise auf seine Wirkung vor. Nach Angaben des französischen Wirtschaftsministeriums, die sich auf Daten der dortigen Zollverwaltung stützen und Ende August bekannt wurden, ist die Einfuhr kleiner Pakete in die EU im Juli um 30 bis 40 Prozent gegenüber dem Vormonat zurückgegangen. Für Deutschland liegen vergleichbare amtliche Zahlen bislang nicht vor.

Was seit Juli gilt

Grundlage ist die Ratsverordnung (EU) 2026/382, die die Zollbefreiungsverordnung ändert und am 1. Juli 2026 wirksam wurde. Bis dahin waren Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro zollfrei. Seither wird bei Lieferungen an Verbraucher in der EU ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Ware erhoben. Maßgeblich ist nach Erläuterungen der IHK Magdeburg die Zuordnung zur Zolltarif-Unterposition: Enthält ein Paket etwa ein Paar Skischuhe und zwei Paar Hausschuhe, fallen zwei Positionen und damit 6 Euro an. Die Pauschale gilt vor allem für Waren von Händlern, die im EU-Verfahren für Einfuhren mit niedrigem Wert (IOSS) registriert sind; auf sie entfallen nach Angaben der IHK 93 Prozent der E-Commerce-Ströme in die EU.

Die Regelung ist als Übergangslösung gedacht. Nach den Leitlinien der Kommission soll sie bis zum 1. Juli 2028 gelten. Bis dahin will die EU die Zollfreigrenze im Rahmen der Zollreform vollständig abschaffen und ein zentrales Datenzentrum für den Onlinehandel aufbauen. Zusätzlich wird über eine Bearbeitungsgebühr pro Sendung diskutiert, die noch nicht beschlossen ist.

Plattformen reagieren unterschiedlich

Hinweise auf das Verhalten einzelner Anbieter stammen bislang nicht von Behörden, sondern von privaten Auswertungen. Die französische App Joko, die Bankdaten von rund 1,5 Millionen Nutzern analysiert, ermittelte für Frankreich von Juni auf Juli einen Rückgang des Verkaufsvolumens bei Temu um 50 Prozent, bei AliExpress um 37 Prozent und bei Shein um 15 Prozent. Zugleich stiegen die durchschnittlichen Warenkörbe bei Temu um 30 und bei AliExpress um 27 Prozent. Das deutet darauf hin, dass Kunden seltener, aber mehr auf einmal bestellen. Ware, die aus Lagern innerhalb der EU verschickt wird, unterliegt der Abgabe nicht.

Einordnung

Die Zahl der Kleinsendungen in die EU hatte sich in den vergangenen Jahren vervielfacht; der weit überwiegende Teil stammt aus China. Neben fiskalischen Gründen verfolgt die EU mit der Reform das Ziel, die Zollbehörden zu entlasten und Kontrollen auf die Produktsicherheit zu konzentrieren. Verbraucherverbände halten die Abgabe allein nicht für ausreichend, um unsichere Produkte vom Markt fernzuhalten, und fordern zusätzliche Pflichten für Plattformen.

Quellen

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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