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Digital Services Act

EU-Kommission: TikToks Empfehlungsfeed verstößt vorläufig gegen das Digitalgesetz

Die EU-Kommission sieht im „For You“-Feed von TikTok einen vorläufigen Verstoß gegen den Digital Services Act. Im Zentrum steht der Sog immer ähnlicherer Videos zu psychischen Belastungen und Körperbild.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Fassade des Berlaymont-Gebäudes der EU-Kommission in Brüssel vor blauem Himmel
Foto: Fred Romero from Paris, France / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Die Europäische Kommission hat am 6. November 2026 vorläufig festgestellt, dass TikTok mit dem Empfehlungssystem seines „For You“-Feeds gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde hat die Plattform die Risiken ihres Algorithmus für das psychische Wohlbefinden der Nutzer nicht ausreichend bewertet und keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Kommission spricht von einem „Rabbit-Hole-Effekt“.

Der Sog des Algorithmus

Der Feed liefert einen fortlaufenden Strom personalisierter Videos. Je häufiger jemand mit einer bestimmten Art von Inhalten interagiert, desto mehr ähnliche Beiträge schlägt das System vor. Problematisch ist das nach Darstellung der Kommission vor allem dann, wenn Nutzer immer wieder Videos über Traurigkeit, Isolation oder das eigene Körperbild angezeigt bekommen. Darunter könne die psychische Gesundheit leiden, besonders bei Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen.

Die vorläufigen Feststellungen betreffen zwei Pflichten, die der Digital Services Act sehr großen Plattformen auferlegt: die Bewertung systemischer Risiken und deren Minderung. Nach Berichten von Fachmedien, die sich auf die Kommission berufen, bemängelt die Behörde unter anderem, dass die Schaltfläche „Nicht interessiert“ wenig bewirke, weil der Algorithmus die Verweildauer stärker gewichte als den ausdrücklichen Wunsch, bestimmte Inhalte seltener zu sehen. Die Kommission erwarte, dass TikTok erklärte Nutzerpräferenzen stärker berücksichtigt, Steuerungsmöglichkeiten leichter auffindbar macht und sein Empfehlungssystem regelmäßig überprüft.

Bis zu sechs Prozent des Weltumsatzes

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte, Plattformen seien nach dem Gesetz für die negativen Folgen ihrer Empfehlungssysteme verantwortlich. TikTok müsse seine Anstrengungen zum Schutz des Wohlbefindens seiner Nutzer verstärken.

Eine abschließende Entscheidung ist damit nicht gefallen. TikTok kann die Untersuchungsakten einsehen und schriftlich Stellung nehmen. Parallel hört die Kommission den Europäischen Ausschuss für digitale Dienste an. Bestätigt sich ihre Einschätzung, kann sie einen Nichteinhaltungsbeschluss erlassen und eine Geldbuße verhängen. Diese muss sich an Art, Schwere, Wiederholung und Dauer des Verstoßes orientieren und darf höchstens sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Die Kommission betont, dass die vorläufigen Feststellungen dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgreifen.

Die Logik des Feeds im Fokus

Nach den vorliegenden Berichten hat TikTok bereits Vorkehrungen gegen solche Effekte eingeführt. Der Kommission genügen diese jedoch nicht.

Bemerkenswert an dem Verfahren ist sein Gegenstand. Es richtet sich nicht gegen einzelne rechtswidrige Inhalte, sondern gegen die Logik, nach der eine Plattform Inhalte auswählt und anzeigt. Wie die Kommission die Pflicht zur Risikominderung bei Empfehlungssystemen auslegt, dürfte deshalb über TikTok hinaus Bedeutung für andere Anbieter haben, die ihre Feeds ebenfalls nach Interaktion und Verweildauer sortieren. Für Nutzer in Deutschland und der übrigen EU entscheidet sich damit auch, wie viel Kontrolle sie künftig über die Inhalte erhalten, die ihnen angezeigt werden.

Quellen

Digital Services ActEU-KommissionJugendschutz

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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