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Führerscheinreform

Bundestag stimmt am Donnerstag über Führerschein ohne Präsenzpflicht ab

Der Regierungsentwurf streicht den Pflichtunterricht und die zwölf Sonderfahrten und erlaubt Übungsfahrten mit Angehörigen. ADAC und Fahrlehrerverbände sind uneins über die Folgen für Kosten und Sicherheit.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Landstraße zwischen Feldern und Bäumen bei Rheinsberg in Brandenburg unter blauem Himmel
Foto: ToFei / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Der Bundestag soll am Donnerstag, dem 5. November, abschließend über die Reform der Fahrausbildung entscheiden. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze auf Drucksache 21/7404. Vorgesehen ist nach dem Sitzungsplan des Parlaments eine Debatte von 30 Minuten. Das Vorhaben soll die Fahrerlaubnis der Klasse B verbilligen, die nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums im Schnitt rund 3.400 Euro kostet.

Weniger Pflicht in Theorie und Praxis

Der Entwurf schafft den verpflichtenden Präsenzunterricht ab. Die Theorie kann künftig vollständig digital erlernt werden, etwa per App, und die Fahrschulen entscheiden selbst über das Format. Das Punktesystem der Theorieprüfung wird vereinfacht, der Fragenkatalog mit bislang mehr als 1.100 Fragen nach dem Kabinettsbeschluss vom Mai um rund ein Drittel gekürzt.

In der praktischen Ausbildung entfällt die feste Zahl von zwölf Sonderfahrten, bislang fünf über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Nacht. Die drei Fahrtarten bleiben verpflichtend, der Umfang richtet sich jedoch nach Fahrschüler und Fahrlehrer. Die Prüfungsfahrt soll nach den Plänen des Ministeriums auf das EU-Minimum von 25 Minuten zurückgehen.

Neu ist eine Experimentierklausel: Nach bestandener Theorieprüfung sollen Fahrschüler auf öffentlichen Straßen mit einer nahestehenden Begleitperson üben können, etwa einem Elternteil. Darüber hinaus sollen Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen veröffentlicht werden, um Vergleiche zu ermöglichen.

Streit um Kosten und Verkehrssicherheit

In der Anhörung des Verkehrsausschusses am 5. Oktober begrüßten der ADAC, die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, der Güterkraftverkehrsverband BGL sowie der ACE das Vorhaben im Grundsatz. Der ADAC hält eine Kostensenkung um bis zu ein Drittel für möglich. Der ACE drang auf Vorkehrungen für die Ausbildungsqualität und regte ein einkommensabhängiges Führerschein-BAföG an.

Skeptisch äußerten sich die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die Deutsche Fahrlehrer-Akademie und einzelne Fahrlehrer. Sie warnten vor Risiken für die Verkehrssicherheit und vor einer Schwächung der professionellen Ausbildung. Sie wollen eine Präsenzpflicht und die Bindung an die Fahrschule erhalten.

Der Bundesrat hatte Änderungen vorgeschlagen, die die Bundesregierung teils annehmen und teils ablehnen will. Mitberaten wird ein Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 21/3558, der ein zinsfreies KfW-Darlehen von bis zu 4.500 Euro für 15- bis 25-Jährige vorsieht, das mit einem Euro am Tag zurückgezahlt werden soll.

Start Anfang 2027 angepeilt

Das Bundesverkehrsministerium hatte bei der Kabinettsbefassung im Mai ein Inkrafttreten Anfang 2027 in Aussicht gestellt, sofern Bundestag und Bundesrat das Verfahren zügig abschließen. Welche Änderungen der Verkehrsausschuss dem Plenum im Einzelnen empfiehlt, war vor der Abstimmung aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht vollständig ersichtlich. Das Ergebnis der Abstimmung steht aus.

Quellen

BundestagFahrschuleFührerschein

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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