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Passagierrechte

EU-Parlament: Volle Erstattung binnen 14 Tagen auch bei Buchung über Portale

Das Europaparlament hat neue Regeln zur Durchsetzung der Passagierrechte endgültig gebilligt. Vermittler werden in die Erstattungspflicht einbezogen, ein EU-weites Formular soll Anträge vereinfachen.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Blick auf die Zufahrt zum Terminal 1 und das Vorfeld des Flughafens München
Foto: Vuxi / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Wer eine Reise über ein Reisebüro oder eine Buchungsplattform bucht, soll bei einer Annullierung künftig den vollen Preis einschließlich der Vermittlungsgebühr innerhalb von 14 Tagen zurückerhalten. Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 20. Oktober, in Straßburg die überarbeiteten Vorschriften zur Durchsetzung der Passagierrechte endgültig gebilligt, mit 652 Stimmen bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen. Die Verordnung gilt für alle Verkehrsträger, also für Flugzeug, Bahn, Bus und Schiff.

Feste Fristen zwischen Airline und Vermittler

Bislang war nicht eindeutig geregelt, wer bei Buchungen über Vermittler für die Erstattung zuständig ist. Die neuen Regeln legen eine Kette fest: Die Fluggesellschaft muss den Betrag spätestens nach sieben Tagen an den Vermittler überweisen, dieser hat weitere sieben Tage Zeit, ihn an den Kunden weiterzuleiten. Zahlt der Vermittler nicht fristgerecht, muss nach Darstellung von Euronews die Airline selbst einspringen. Reisebüros und Plattformen müssen ihre Kunden schon bei der Buchung über diese Abläufe informieren.

Anträge auf Erstattung und Entschädigung sollen sich künftig über einheitliche Formulare stellen lassen. Die EU-Kommission wird sie auf ihrer Website in allen Amtssprachen und für alle Verkehrsarten bereitstellen. Verkehrsunternehmen dürfen gleichwertige eigene Formulare verwenden.

Begleitpersonen und aktivere Behörden

Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen auf Flügen kostenlos eine Begleitperson mitnehmen, wenn deren Anwesenheit erforderlich ist. Für Bus, Bahn und Schiff gilt eine solche Regel bereits. Zudem erhalten die nationalen Durchsetzungsstellen mehr Befugnisse: Sie sollen Prüfungen, Kontrollen und Befragungen von Verkehrsunternehmen künftig aus eigener Initiative einleiten können und nicht erst, wenn Reisende sich beschweren.

Der Berichterstatter des Parlaments, der italienische Sozialdemokrat Matteo Ricci, stellte das Vorhaben als Entscheidung für die Rechte der Bürger und gegen die Gewinninteressen der Fluggesellschaften dar. Reaktionen der Luftfahrt- und Reisebranche auf die Abstimmung wurden in den ausgewerteten Berichten nicht wiedergegeben.

Geltung ab Oktober 2027

Bevor die Regeln im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden können, muss der Rat ihnen noch förmlich zustimmen. Gelten sollen sie ab dem 23. Oktober 2027, zeitgleich mit der gesondert reformierten Fluggastrechteverordnung. Diese hatte das Parlament nach Angaben von Euronews im Juli verabschiedet. Sie soll Erstattungen erleichtern und Fluggesellschaften verpflichten, ein kostenloses Handgepäckstück in die online angezeigten Preise einzuschließen.

Die Kommission hatte die Neuregelung 2023 als Teil eines Pakets zur Passagiermobilität vorgeschlagen. Nach Angaben des Parlaments sind in der EU jährlich rund 13 Milliarden Fahrgäste mit Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus und Reisebus unterwegs. Bis 2030 wird ein Anstieg auf 15 Milliarden erwartet, bis 2050 auf fast 20 Milliarden.

Quellen

ErstattungEuropäisches ParlamentFluggastrechtePassagierrechteReiseportale

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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