Betriebsrente
Betriebsrente: Sozialpartnerdialog verschoben, Streit um nächste Reformstufe
Der für Oktober geplante Auftakt des Sozialpartnerdialogs zur Betriebsrente ist auf November verschoben. Das seit Januar geltende Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt Verbänden nur als Zwischenschritt.

Die Gespräche zwischen Bundesregierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern über die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung beginnen später als geplant. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist die Auftaktsitzung des Sozialpartnerdialogs in den November verschoben worden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte im September noch den 8. Oktober als Starttermin genannt. Die aba mahnte in ihrem am 9. Oktober 2026 erschienenen Newsletter, der Dialog dürfe nicht zu einer Warteschleife werden.
Was seit Januar gilt
Grundlage der Debatte ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das der Bundestag im Dezember 2025 verabschiedet hat und das nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums seit Januar 2026 in Kraft ist. Es betrifft unter anderem Modelle zur automatischen Entgeltumwandlung mit Widerspruchsmöglichkeit (Opting-out), das Sozialpartnermodell, die Förderung von Geringverdienern, Abfindungen kleiner Anwartschaften, Pensionskassen und die Kapitalanlage. Die Versicherer begrüßten nach eigenen Angaben den Fokus auf kleine Betriebe und Geringverdiener, hielten das Gesetz aber für nicht weitreichend genug.
Verbreitung stagniert
Nach GDV-Angaben haben 18,1 Millionen Beschäftigte und damit gut die Hälfte eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Die Unterschiede nach Betriebsgröße sind groß:
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten: 86 Prozent
- Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten: etwa jeder Vierte
Die Zahl der aktiven Anwartschaften stieg laut GDV nach der Rentenreform 2001 von rund 14,6 Millionen auf etwa 21 Millionen im Jahr 2023, stagniert aber seit mehr als einem Jahrzehnt. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Ostdeutschland liegen zurück.
Forderungen der Verbände
Die Versicherer schlagen ein standardisiertes Basisprodukt auf Grundlage der Direktversicherung vor, das Beschäftigte bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen können, sowie eine zentrale Verwaltungsplattform für kleinere Arbeitgeber. Zudem fordern sie, dass ein Opting-out für Betriebe aller Größen möglich wird und nicht nur für tariflich ungebundene Unternehmen.
Die aba verlangt flexiblere Garantien, eine bessere Förderung von Geringverdienern, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Mit Blick auf die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene verpflichtende Kapitalrente forderte die aba am 30. September ein Konzept, das gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge gemeinsam betrachtet. Sie schlug vor, bestehende Betriebsrentenbeiträge auf eine künftige Beitragspflicht anzurechnen oder Branchen mit leistungsfähigen Systemen über eine tarifliche Öffnungsklausel auszunehmen. Die Lohnzusatzkosten der Arbeitgeber dürften nicht weiter steigen.
Wie es weitergeht
Parallel passt die Finanzaufsicht ihre Vorgaben an. Die BaFin veröffentlichte am 30. September ein Rundschreiben, das die Meldepflichten von Pensionskassen und Pensionsfonds im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz neu fasst. Auf europäischer Ebene läuft zudem die Überarbeitung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, vor deren Anforderungen die aba warnt. Wann der Sozialpartnerdialog Ergebnisse vorlegen soll, ist offen.
Quellen
ababetriebliche AltersversorgungBetriebsrenteBetriebsrentenstärkungsgesetzSozialpartnerdialog
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.



