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Digital Fairness Act

EU-Kommission bereitet Gesetz gegen Dark Patterns und Abofallen vor

Die EU-Kommission will in den kommenden Wochen den Digital Fairness Act vorlegen. Er soll manipulative Gestaltung von Websites, schwer kündbare Abos, Suchtmechanismen und Influencer-Werbung regeln. Verbraucher- und Wirtschaftsverbände ringen um den Zuschnitt.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

EU-Kommission bereitet Gesetz gegen Dark Patterns und Abofallen vor
Foto: Shixart1985 / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Die Europäische Kommission steht kurz davor, ihren Vorschlag für einen Digital Fairness Act (DFA) zu veröffentlichen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland verweist auf die Planung der Kommission, die den 11. November 2026 als Termin nennt. Der Tag kann sich noch verschieben. Im Gesetzgebungsfahrplan des Europäischen Parlaments ist die Initiative für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Der DFA ist ein Kernstück der Verbraucheragenda 2030, die die Kommission am 19. November 2025 vorgestellt hatte.

Vorgeschichte

Ausgangspunkt war ein Fitness-Check des europäischen Verbraucherrechts, den die Kommission im Oktober 2024 abschloss. Er kam zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken, Verbraucherrechten und missbräuchlichen Klauseln bestimmte Probleme im digitalen Handel nicht vollständig erfassen. Vom 17. Juli bis zum 24. Oktober 2025 lief eine öffentliche Konsultation. Nach Angaben aus der Fachliteratur gingen dabei 4.324 gültige Rückmeldungen ein.

Was geregelt werden soll

Die Kommission hat als Handlungsfelder manipulative Oberflächengestaltung, sogenannte Dark Patterns, süchtig machendes Design, Influencer-Marketing und unfaire Personalisierung benannt. Im Gespräch sind nach bisherigem Stand insbesondere:

  • Grenzen für vorausgewählte kostenpflichtige Zusatzleistungen und künstlichen Zeitdruck, etwa durch Countdowns
  • Kündigungswege für digitale Abonnements, die nicht aufwendiger sein dürfen als der Vertragsschluss
  • mehr Transparenz, wenn Preise oder Angebote anhand des Nutzerverhaltens angepasst werden
  • Regeln für virtuelle Währungen in Spielen und Apps, mit besonderem Blick auf Minderjährige
  • eine Vereinheitlichung und teilweise Verringerung von Informationspflichten für Unternehmen

Diskutiert wird zudem, der EU-Ebene stärkere Durchsetzungsbefugnisse bei grenzüberschreitenden Verstößen zu geben. Parallel überprüft die Kommission die Verordnung über die Zusammenarbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden. Auch diese Reform ist Teil der Verbraucheragenda 2030, die zudem ein stärkeres Vorgehen gegen Onlinebetrug und eine wirksamere Durchsetzung der Produktsicherheitsregeln vorsieht. Nach Angaben der Kommission tragen die Ausgaben der rund 450 Millionen Verbraucher in der EU mehr als die Hälfte zur Wirtschaftsleistung der Union bei.

Positionen

Das Europäische Verbraucherzentrum fordert, dass der DFA über reine Informationspflichten hinausgeht. Suchtfördernde Funktionen sollten bei Minderjährigen standardmäßig ausgeschaltet sein, Drucktaktiken in Onlinespielen verboten werden. Händler und Influencer aus Drittstaaten, die sich an EU-Kunden richten, sollten einen rechtlichen Vertreter in der EU benennen müssen. Als Vorbild für EU-weite Kündigungsregeln nennt das Zentrum den deutschen Kündigungsbutton. Laut Gesetzgebungsfahrplan des Parlaments gehen die Meinungen in der Konsultation weit auseinander: Verbraucherorganisationen verlangen strengere Regeln, Plattformbetreiber plädieren für sehr begrenzte Eingriffe.

Wie es weitergeht

Legt die Kommission ihren Entwurf vor, beginnen die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat. Erst nach einer Einigung beider Gesetzgeber und einer Übergangsfrist würden die Regeln anwendbar.

Quellen

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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