Sammelklage
DAZN-Preiserhöhungen: Oberlandesgericht Hamm entscheidet am 18. November
Die Verbraucherzentrale klagt gegen einseitige Preiserhöhungen des Streamingdienstes DAZN aus den Jahren 2021 und 2022. Das Gericht ließ Zweifel an deren Wirksamkeit erkennen, die Anmeldefrist endet am 25. September.

Im Sammelklageverfahren der Verbraucherzentrale gegen den Sportstreamingdienst DAZN rückt eine Entscheidung näher. Das Oberlandesgericht Hamm hat nach der mündlichen Verhandlung angekündigt, sein Urteil am 18. November 2026 zu verkünden. Gegenstand sind Preiserhöhungen für laufende Abonnements, die DAZN in den Jahren 2021 und 2022 ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden vorgenommen hatte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte am 4. September mit, dass sich Betroffene nur noch bis zum 25. September 2026 in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen können.
Die strittigen Erhöhungen
Nach Angaben des vzbv betrifft das Verfahren zwei Preisrunden:
- August 2021: Monatsabo von 11,99 Euro auf 14,99 Euro, Jahresabo von 119,99 Euro auf 149,99 Euro
- August 2022: Monatsabo von 14,99 Euro auf 29,99 Euro, Jahresabo von 149,99 Euro auf bis zu 299,99 Euro
Bei Jahresabonnements mit Einmalzahlung kann der höhere Preis erst 2022 beziehungsweise 2023 abgerechnet worden sein. Die Verbraucherzentrale hält die Vertragsklauseln, auf die DAZN die Erhöhungen stützte, für unzulässig. Preise für Neuverträge sind nicht Teil der Klage. Teilnahmeberechtigt sind aktuelle und frühere Abonnentinnen und Abonnenten, deren laufender Vertrag von einer der Erhöhungen betroffen war, unabhängig davon, ob der Vertrag noch besteht.
Signale aus der Verhandlung
Nach Darstellung des vzbv hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen für unwirksam hält. Ein Referent des Verbands sagte, Betroffene könnten daher auf Rückzahlungen hoffen. Eine Stellungnahme von DAZN ist in der Mitteilung nicht enthalten.
Die Teilnahme an der Abhilfeklage ist kostenlos. Auf der Plattform sammelklagen.de bietet die Verbraucherzentrale einen Klage-Check an, mit dem sich prüfen lässt, ob ein Abonnement unter das Verfahren fällt. Die Anmeldung erfolgt im Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Nur wer dort eingetragen ist, ist Teil der Klage. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Beitritt nicht mehr möglich.
Ähnliche Verfahren
Einseitige Preiserhöhungen bei laufenden Verträgen beschäftigen die Gerichte auch in anderen Branchen. Vor demselben Oberlandesgericht läuft eine Sammelklage gegen Vodafone wegen erhöhter Preise für Festnetz-Internetverträge, der sich bis September 2026 mehr als 116.000 Menschen angeschlossen hatten. Der Europäische Gerichtshof entschied in diesem Zusammenhang am 10. September 2026, dass das europäische Telekommunikationsrecht Anbietern kein eigenes Recht zur einseitigen Vertragsänderung verleiht.
Wie es weitergeht
Mit der Verkündung am 18. November wird sich zeigen, ob das Oberlandesgericht seine in der Verhandlung geäußerte Einschätzung bestätigt. Für Streamingdienste hätte eine Entscheidung zugunsten der Verbraucherseite Bedeutung über DAZN hinaus, da viele Anbieter ihre Abonnementpreise in den vergangenen Jahren erhöht haben.
Quellen
AbonnementOberlandesgericht HammPreiserhöhungSammelklageStreaming
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