Pflegereform
Erste Lesung der Pflegereform: Verbände protestieren, Anhörung am 25. November
Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über das Pflegeneuordnungsgesetz. Die Regierung will Milliarden entlasten, Pflegeverbände warnen vor Folgen für die ambulante Versorgung.

Der Bundestag berät an diesem Donnerstag, dem 5. November 2026, in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung. Das Kabinett hatte den Entwurf am 30. September beschlossen. Der Gesundheitsausschuss setzte am Mittwoch nach Angaben aus der Fachpresse eine Anhörung von Sachverständigen für den 25. November an. Zugleich haben Pflegeverbände bundesweit Proteste angekündigt, die bis in den Dezember reichen.
Was der Entwurf ändern soll
Das Gesetz soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und ihr Leistungsrecht neu ordnen. Vorgesehen sind eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort für Pflegebedürftige und Angehörige, ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 für niedrigschwellige Unterstützung im Alltag und ein Überbrückungsbudget für den Fall, dass pflegende Angehörige plötzlich ausfallen. Einzelne ambulante Leistungen sollen gebündelt werden, ein digitales Pflege-Cockpit soll über Ansprüche informieren.
Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege entfallen. Die Hürden für die Einstufung in Pflegegrade sollen steigen. Die zunächst geplante Halbierung des Pflegegeldes bei Ersteinstufung in Pflegegrad 2 oder 3 ist nach einer Übersicht der AOK aus dem Entwurf gestrichen worden.
Beiträge und Finanzierung
Auch auf der Einnahmenseite sieht der Entwurf Änderungen vor. Der Kinderlosenzuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Beitragspunkte steigen, Minijobs sollen in die Beitragspflicht einbezogen werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 entfallen, sofern diese keine kleinen Kinder oder pflegebedürftigen Menschen betreuen.
Die Bundesregierung beziffert die Entlastung der Pflegeversicherung für 2027 auf rund 7,6 Milliarden Euro, bis 2030 soll sie auf 17,4 Milliarden Euro wachsen. Im Referentenentwurf vom Juni waren noch 11,25 und 20,34 Milliarden Euro angesetzt. Die Zuschüsse für Heimbewohner soll eine Expertenkommission überprüfen, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll.
Einwände aus der Branche
Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Pflegebegleitung im Grundsatz, verlangt aber, dass Pflegefachpersonen klar für Bedarfsermittlung, Pflegeplanung und Fallsteuerung verantwortlich sind. Er warnt vor Doppelstrukturen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Der Berufsverband DBfK erwartet, dass bundesweit bis zu 20.000 Pflegefachpersonen für die Begleitung gebraucht werden könnten, und sieht darin eine weitere Belastung des Arbeitsmarktes.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der evangelische Verband DEVAP richten ihre Kritik vor allem gegen das Sozialraumbudget. Es könne bestehende ambulante Angebote schwächen, weil Pflegedienste und Tagespflegen nach Darstellung der Kritiker davon ausgeschlossen würden. Der bpa sieht die Versorgung von rund zwei Millionen Pflegebedürftigen und mehr als 50.000 Arbeitsplätze gefährdet. Diese Zahlen stammen vom Verband. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Reform Beiträge stabilisieren und ein Milliardendefizit ausgleichen soll.
Enger Zeitplan bis Jahresende
Der Bundesrat befasst sich am 20. November erstmals mit dem Entwurf. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für den 11. Dezember geplant, der zweite Durchgang im Bundesrat für den 18. Dezember, die letzte Sitzung des Jahres. Scheitert dieser Termin, kann das Gesetz nach Einschätzung der Fachpresse nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. In die Anhörung sollen nach den Berichten auch sechs Anträge von AfD, Grünen und Linken einbezogen werden, von denen einige über den Regierungsentwurf hinausgehen und Struktur sowie Finanzierung der Pflegeversicherung neu regeln wollen.
Quellen
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