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Pflegereform

Pflegereform im Bundestag: Linnemann schließt Leistungskürzungen nicht aus

Am Donnerstag berät der Bundestag erstmals das Pflegeneuordnungsgesetz. Der Minister will sparen, die SPD kündigt Änderungen an, Sozialverbände warnen vor Kürzungen.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Altbau des Bundesgesundheitsministeriums an der Mauerstraße in Berlin unter hellem Himmel
Foto: GodeNehler / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Der Bundestag berät an diesem Donnerstag, dem 5. November, in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung. Für die Aussprache sind 60 Minuten angesetzt, anschließend soll der Entwurf federführend an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Kurz zuvor hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) offengelassen, ob Pflegebedürftige über die Reform hinaus mit geringeren Leistungen rechnen müssen. Nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur sagte er, garantieren könne er den Verzicht auf Kürzungen nicht.

Die Lücke in der Pflegekasse

Nach Angaben der Bundesregierung sind mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen droht der Pflegeversicherung demnach im kommenden Jahr ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro. Linnemann sprach dpa zufolge davon, dass rund zehn Prozent eingespart werden müssten. Die Ausgaben der Pflegekassen beziffert die Agentur auf rund 74 Milliarden Euro im Jahr.

Was der Entwurf vorsieht

Das Kabinett hatte den Entwurf am 30. September beschlossen. Der allgemeine Beitragssatz soll in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent bleiben. Mehreinnahmen sollen vor allem aus einer höheren Beitragsbemessungsgrenze und einem höheren Zuschlag für Kinderlose kommen, der zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen soll. Kinderlose zahlten damit 4,5 statt 4,2 Prozent. Hinzu kommen Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern und bei Minijobs. Einzelne Versicherte können deshalb trotz stabilen Beitragssatzes mehr bezahlen, wie auch die Bundesregierung einräumt.

Auf der Leistungsseite sieht der Entwurf einen neuen Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort vor, außerdem ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget für niedrigschwellige Hilfen und ein Überbrückungsbudget für den Fall, dass eine pflegende Person unerwartet ausfällt. Einzelleistungen der häuslichen Pflege sollen in Budgets gebündelt werden, die Pflegekassen sollen ein digitales Pflege-Cockpit anbieten. Eine Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine Strukturreform vorlegen, darauf aufbauende Regelungen könnten nach dem Willen der Regierung zum 1. Juli 2027 greifen.

Widerstand aus Koalition und Verbänden

Die Kritik setzt an mehreren Stellen an. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, verlangt eine klare Absage an Kürzungen. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz warnt vor Einschnitten in der häuslichen Pflege, weil deren Zusammenbruch Hunderttausende zusätzlich in die Heime brächte. Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, nannte den Kabinettsbeschluss einen Minimalkompromiss.

Auch in der Koalition ist der Entwurf nicht ausverhandelt. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, fordert eine Begrenzung der Eigenanteile im Heim, einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung und keine Abstriche bei den Leistungen. Linnemann befürchtet bei einem Deckel für die Eigenanteile dagegen Anreize für weiter steigende Kosten. Eine Pflicht zur privaten Zusatzversicherung lehnt er ab, private Vorsorge will er steuerlich stärker fördern. Von Arbeitgeberseite schlägt Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter vor, den Leistungszuschlag im Heim auf Bewohner zu konzentrieren, die länger als 24 Monate dort versorgt werden.

Der Zeitplan ist eng. Nach der Übersicht der AOK sind eine Anhörung im November sowie die abschließenden Lesungen im Bundestag am 11. Dezember und der zweite Durchgang im Bundesrat am 18. Dezember vorgesehen, damit die Kernregeln zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Beschlossen ist bislang nichts, die Änderungen gelten noch nicht.

Quellen

BundestagPflegereformPflegeversicherung

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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