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Verbraucherkredite

Neues Kreditrecht ab 20. November: Auch Ratenkauf und Kleinkredite erfasst

In sechs Wochen gelten in Deutschland neue Regeln für Verbraucherkredite. Das Gesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie bezieht „Buy now, pay later“ ein, verschärft die Bonitätsprüfung und legt eine Grenze für Wucherzinsen fest.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Neues Kreditrecht ab 20. November: Auch Ratenkauf und Kleinkredite erfasst
Foto: Santeri Viinamäki / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Ab dem 20. November 2026 gilt in Deutschland ein grundlegend überarbeitetes Verbraucherkreditrecht. Es setzt die EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge um. Der Bundestag hatte das Gesetz am 17. April 2026 beschlossen, der Bundesrat billigte es am 8. Mai. Verkündet wurde es am 18. Mai im Bundesgesetzblatt. Für Verträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, gilt grundsätzlich das bisherige Recht weiter; Ausnahmen bestehen für unbefristete Darlehen und Überziehungskredite.

Erweiterter Anwendungsbereich

Künftig fallen auch Kredite unter das Verbraucherkreditrecht, die bisher ausgenommen waren. Dazu zählen Kleinstbeträge unter 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie zins- und gebührenfreie Finanzierungen. Erfasst werden damit viele Modelle unter dem Schlagwort „Buy now, pay later“, bei denen Kunden im Onlinehandel in Raten oder später zahlen. Ausgenommen bleiben begrenzte Zahlungsaufschübe wie der klassische Kauf auf Rechnung mit zinsfreier Frist von bis zu 50 Tagen sowie Debitkarten mit kurzem Zahlungsaufschub.

Strengere Bonitätsprüfung und Grenze für Wucherzinsen

Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird verschärft. Darlehen dürfen nur vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Daten aus sozialen Netzwerken dürfen dafür nicht herangezogen werden. Lehnt ein Kreditgeber einen Antrag ab, muss er dies mitteilen und gegebenenfalls auf Schuldnerberatungsstellen hinweisen. Neu ins Gesetz aufgenommen wird zudem eine Schwelle für überhöhte Zinsen, die bislang von der Rechtsprechung bestimmt wurde. Übersteigt der effektive Jahreszins eines Allgemein-Verbraucherdarlehens den marktüblichen Zins um 100 Prozent oder um zwölf Prozentpunkte, liegt in der Regel ein auffälliges Missverhältnis vor; der Vertrag ist dann nichtig.

  • Anwendung ab: 20. November 2026
  • Widerrufsrecht erlischt spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen
  • Vorankündigung bei Kündigung eines Dispositionskredits: 30 Tage
  • Pflichtwarnhinweis in der Werbung zu den Kosten eines Kredits

Weitere Neuerungen

Für den Vertragsschluss genügt künftig die Textform, eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Vorausgefüllte Kästchen reichen für eine Zustimmung nicht aus, Kredite dürfen nicht ohne ausdrückliche Anforderung ausgezahlt werden. Das bislang zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht bei fehlerhaften Angaben endet spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, sofern ordnungsgemäß belehrt wurde. Bei Zahlungsschwierigkeiten müssen Kreditgeber vor einer Zwangsvollstreckung angemessene Nachsicht üben, etwa durch Stundung, Laufzeitverlängerung oder Zinssenkung. Für Dispositions- und geduldete Überziehungskredite gelten erweiterte Informationspflichten.

Auch die Aufsicht wird neu geordnet. Kreditvermittler benötigen eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis, Anbieter von Absatzfinanzierungen unterliegen künftig der Aufsicht der BaFin. Im Gesetzgebungsverfahren wurden außerdem Regeln zum Scoring ergänzt: Bonitätswerte dürfen insbesondere nicht auf Zahlungsein- und -ausgängen auf Bankkonten beruhen.

Einordnung

Wie sich die Neuregelung auf das Angebot von Ratenzahlungen im Onlinehandel auswirkt, wird sich nach Einschätzung von Fachleuten erst in der Praxis zeigen. Für Erlaubnisse und Registrierungen gelten Übergangsfristen bis 2027.

Quellen

Buy now pay laterEU-RichtlinieKreditwürdigkeitsprüfungVerbraucherkreditWucherzins

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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