Zum Inhalt springen

Datenschutz

Irische Datenschutzbehörde verhängt 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

Die irische Data Protection Commission hat Google wegen der Verarbeitung von Standortdaten mit 403 Millionen Euro belegt. Der Konzern muss seine Praxis innerhalb von sechs Monaten an die DSGVO anpassen.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Irische Datenschutzbehörde verhängt 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Foto: David Kernan / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Die irische Datenschutzaufsicht Data Protection Commission (DPC) hat am 21. September 2026 gegen Google Ireland Limited Geldbußen in Höhe von insgesamt 403 Millionen Euro verhängt. Anlass ist die Verarbeitung von Standortdaten europäischer Nutzerinnen und Nutzer. Die Behörde stellte Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung fest und ordnete an, dass Google seine Datenverarbeitung binnen sechs Monaten in Einklang mit dem europäischen Recht bringt.

Drei Funktionen im Fokus

Die DPC hatte das Verfahren im Februar 2020 von Amts wegen eröffnet. Vorausgegangen waren Beschwerden mehrerer europäischer Verbraucherorganisationen, darunter der europäische Dachverband BEUC. Irland ist für Google als federführende Aufsichtsbehörde zuständig, weil der Konzern dort seinen europäischen Sitz hat. Untersucht wurde der Zeitraum vom 25. Mai 2018, dem Geltungsbeginn der DSGVO, bis zum 4. Februar 2020. Im Mittelpunkt standen drei Einstellungen in Googles Diensten: die Web- und App-Aktivitäten, der Standortverlauf und die Funktion zur Standortgenauigkeit.

Die Behörde kam zu vier Ergebnissen:

  • Bei den Web- und App-Aktivitäten und beim Standortverlauf fehlte es an einer rechtmäßigen und fairen Verarbeitung der Standortdaten.
  • Für die Standortgenauigkeit konnte Google nicht nachweisen, dass die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz eingehalten wurden.
  • Bei allen drei Funktionen verletzte das Unternehmen seine Transparenzpflichten.
  • Standortdaten aus Web- und App-Aktivitäten und Standortverlauf wurden länger gespeichert als erforderlich.

Eine Aufschlüsselung der Bußgeldsumme nach einzelnen Verstößen hat die DPC bislang nicht veröffentlicht. Die vollständige Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht werden.

Begründung der Aufsicht

Der stellvertretende Datenschutzkommissar Graham Doyle erklärte, durch die Versäumnisse von Google hätten Betroffene nicht unbedingt erkennen können, dass ihr Standort genutzt wurde. Die übermäßig lange Speicherung habe diesen Kontrollverlust zusätzlich verschärft. Standortdaten gelten nach Einschätzung der Behörde als besonders sensibel, weil sie Rückschlüsse auf Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Lebensumstände zulassen. Die Entscheidung trafen die drei Kommissionsmitglieder Des Hogan, Dale Sunderland und Niamh Sweeney. Die DPC dankte zudem den Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten für deren Mitwirkung.

Reaktion des Konzerns

Ein Google-Sprecher verwies nach Berichten des Fachdienstes IAPP darauf, dass sich die Strafe auf frühere Richtlinien beziehe, die das Unternehmen seit 2019 schrittweise überarbeitet habe. Bereits 2020 hatte Google angekündigt, vollständig mit der Behörde zusammenzuarbeiten, und auf Produktänderungen für mehr Transparenz und Kontrolle verwiesen. Ob das Unternehmen Rechtsmittel einlegt, war zunächst nicht bekannt.

Einordnung

Es handelt sich um die erste große Sanktion der irischen Behörde, seit ihr dreiköpfiges Kommissionsgremium im September 2025 vollständig besetzt wurde. Zuletzt hatte die DPC im Mai 2025 gegen TikTok eine Geldbuße von 530 Millionen Euro verhängt. Das Verfahren zeigt zugleich, wie lange europäische Datenschutzverfahren gegen große Technologiekonzerne dauern können: Zwischen Verfahrensbeginn und Entscheidung liegen mehr als sechs Jahre, die beanstandete Praxis liegt noch weiter zurück.

Quellen

BußgeldDatenschutzaufsichtDSGVOGoogleStandortdaten

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

Beitrag teilen

Weitere Nachrichten

Herausgegeben von der Bundesverbraucherhilfe

Hilfe statt Schutz.

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft Unternehmen, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverbraucherblatt ist ihr Nachrichtenmedium.

Mitglied werden